"Eine Zensur findet nicht statt", heißt
es in Artikel 5 des Grundgesetzes.

 

Folgender Artikel, geschrieben aufgrund einer Pressemitteilung der Gruppierung "BŸndnis fŸr ein buntes Hall"l musste auf Anweisung der Chefredaktion aus "hohenlohelive" entfernt werden. Vorangegangen waren Telefonate, u.a. vom Pressebeamten der Haller Polizeidirektion

Der Artikel bezieht sich in seiner †berschrift "Keine besonderen Vorkommnisse" (Wortwahl "Bündnis für ein buntes Hall") auf eine Pressemitteilung der Haller Polizei nach dem jŸngsten Neonazi-Aufmarsch vom Freitag 21.1. 05:

 

 

Keine besonderen Vorkommnisse?

Hall. Wer bezahlt KŠppler? Und was hindert die Justiz daran, ein Verbot gegenŸber dessen "Volksgemeinschaft" auszusprechen? Scheitert ein Verbotsverfahren unter anderem deswegen, weil wie bei der NPD FunktionŠre zugleich auf der Gehaltsliste des "Verfassungsschutzes" stehen? Eršffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Anwohner am Haller Mšrikeplatz, der von seiner BalkontŸr aus und vor den Augen der Polizei ( ! ) den Hitlergru§ zeigte und "Heil Hitler" nach unten schrie? Oder gibt es ein Disziplinarverfahren gegen den Bereitschaftspolizisten, der einem Gegendemonstranten drohte "Verpiss Dich, sonst hau ich Dir auf die Fresse!"? Solche Fragen stellt jetzt eine Woche nach der jŸngsten Neonazi-Demonstration das 'BŸndnis fŸr ein buntes Hall'. Die Aussage der Polizei Ÿber den Nazi-Aufmarsch vergangenen Freitag "Keine besonderen Vorkomnisse" kšnne man deshalb so nicht stehen lassen. Kritisiert wird auch, dass die Stadtverwaltung sich anscheinend auf die Position des Ignorierens rechtsradikaler Umtriebe zurŸckgezogen hat, denn die Versammlungsbehšrde in Form des Ordnungsamtschefs Gentner als auch des Haller Stadtoberhauptes habe wie schon bei der Rechtsdemo zuvor wiederum darauf verzichtet, einen Verbotsantrag zu stellen. Gentner sei von den Neonazis gar schon šffentlich als "Verbotsantragsversager" verhšhnt. worden, so das BŸndnis in einer PresseerklŠrung.